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Nein zu diesem
EU-Verfassungsvertrag!
www.eu-verfassung.org
Portal gegen den
friedensgefährdenden, neoliberalen, antisozialen und
imperialen EU-Verfassungsentwurf
Am 29. Oktober 2004 soll der
EU-Verfassungsentwurf durch die Staats- und Regierungschefs
der Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet werden. Danach wird
in den einzelnen Staaten der Ratifikationsprozess beginnen.
Die rotgrüne Bundesregierung hat schon erklärt, diesen Prozess
möglichst
kurz zu gestalten.
Wir wenden uns gegen die
Ratifizierung dieses Verfassungsvertrags. Wir lehnen diesen
EU-Verfassungsvertrag ab,
-
weil mit ihm die - auch von
ökonomischen Interessen geleitete - Militarisierung der
Europäischen Union, bis hin zur globalen
Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben wird;
-
weil mit ihm der Neoliberalismus
Verfassungsrang erhält und die EU auf den "Grundsatz einer
offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" verpflichtet
wird. Soziale Belange und Beschäftigungspolitik werden der
Wettbewerbspolitik untergeordnet. Die Finanzmittel für die Um-
und Aufrüstung der EU-Armeen sowie für neue Kriege werden auch
durch den Abbau von Sozialsystemen in den EU-Mitgliedstaaten
erkauft;
-
weil eine antisoziale Ordnung in
der EU festgeschrieben wird, indem die sozialen und
gewerkschaftlichen Grundrechte in der EU-Grundrechtecharta
durch beigefügte Erläuterungen noch weiter ausgehöhlt und
ihrer Wirksamkeit beraubt werden;
-
weil imperiale Machtpolitik nach
außen und innen festgeschrieben wird, bei Abstimmungen im
Europäischen Rat und im Ministerrat gibt es ein Übergewicht
der großen Länder vor allem Deutschlands.
-
Wir rufen zum Protest und
Widerstand gegen diesen EU-Verfassungsentwurf auf.
-
Um zu verhindern, dass dieser
Vertrag in Kraft tritt, unterstützen wir eine große
öffentliche Kampagne, die die Bevölkerung über die Inhalte
dieses Vertrages aufklärt.
Begründung:
Friedensgefährdend
Mit dem EU-Verfassungsvertrag
wird die Militarisierung der Europäischen Union bis hin zur
globalen Kriegsführungsfähigkeit vorangetrieben. Der
Verfassungsvertrag soll der EU die "auf militärische Mittel
gestützte Fähigkeit zu Operationen" (Art I-41 Abs. 1) sichern.
Eine zusätzliche kerneuropäische Militarisierung wird mit der
"ständigen strukturierten Zusammenarbeit" (III-312) etabliert.
Aufrüstung wird Verfassungsgebot: "Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise
zu verbessern" (Art. I-41 Abs. 3) . Die Petersbergaufgaben
werden um noch weiter reichende militärische
Interventionsmöglichkeiten erweitet bis hin zu
'Abrüstungskriegen' (III-309) . Eine "Agentur für die Bereiche
Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung,
Beschaffung und Rüstung" wird die Aufrüstung der
Mitgliedstaaten überwachen und zudem "zweckdienliche Maßnahmen
zur Stärkung der
industriellen und
technologischen Basis des Verteidigungssektors" durchsetzen
(III-311) .
Neoliberal
Die Prinzipien des
Neoliberalismus erhalten Verfassungsrang. In den allgemeinen
"Zielen der Union" ist zwar beschönigend die Rede von einer
"in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft,
die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt,
sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der
Umweltqualität." (I-3) Im konkreten Politikteil wird dann aber
Klartext geredet von der Verpflichtung auf den "Grundsatz
einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb."
(III-177) Beschäftigungspolitik wird den "Grundzügen der
Wirtschaftspolitik" untergeordnet (III-206, 179) , die geprägt
sind durch die einseitige Orientierung auf das "vorrangige"
Ziel der "Preisstabilität" (I-30, III-177, 185) und durch den
in Verfassungsrang erhobenen "Stabilitätspakt" (III-184), In
der Steuerpolitik sollen nur die indirekten Steuern
harmonisiert werden (III-171) . Nicht vorgesehen ist die
längst überfällige Angleichung direkter Steuern, besonders der
Unternehmenssteuern, womit der ruinöse "Abwärtswettbewerb" bei
den staatlichen Einnahmen zu Lasten der Finanzierung
öffentlicher Aufgaben aufzuhalten wäre.
Die einzelstaatlich
gewährleisteten Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
auch die beschworene Sicherung der "kulturellen Vielfalt",
einschließlich der künstlerischen (I-3), werden ganz im Sinne
der WTO relativiert (III-166) und bleiben der
Beihilfekontrolle unterworfen.
Antisozial
Die Aufnahme der
Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag stellt zwar
prinzipiell einen geringen Fortschritt bei der Verankerung
demokratischer und sozialer Grundrechte dar. Zugleich wurde
aber insgesamt eine Schieflage zuungunsten der sozialen
Grundrechte verankert, die sich ausdrückt in der fehlenden
Sozialbindung des Eigentums in Art II-77 und der
verfassungsrechtlichen Hervorhebung der "unternehmerischen
Freiheit" (II-76) . Anstelle eines "Rechts auf Arbeit" wird
nur das "Recht zu arbeiten" gewährt (II-75) , auch andere
soziale Grundrechte fanden keine Aufnahme oder nur eine
Aufnahme in stark beschnittener Form. Durch die Herabstufung
von Grundrechten zu "Grundsätzen" in den sogenannten
Schlussbestimmungen jedoch (II-112 Abs. 5) und die
nachträgliche Aufnahme eines Verweises auf aktualisierte
Erläuterungen der Präsidien des Grundrechtekonvents und des
Verfassungskonvents (II-112 Abs. 7) sind die sozialen und
gewerkschaftlichen Grundrechte auf EU-Ebene noch weiter
ausgehöhlt und de facto ihrer Wirksamkeit beraubt worden. Im
Ergebnis kann beispielsweise weiterhin nicht von einem
EU-Streikrecht oder einem grenzüberschreitenden Streikrecht
die Rede sein, während nationalstaatliche Regelungen zur
Aussperrung geschützt werden (II-88) .
Imperial
Die, neu in den
Verfassungsvertrag aufgenommene, maßgebliche Berücksichtigung
der jeweiligen Bevölkerungsgröße bei Abstimmungen im
Europäischen Rat und im Ministerrat führt zu einem Übergewicht
der großen Länder - und vor allem Deutschlands als
bevölkerungsreichstem Land. Die EU setzt damit ihren
traditionellen Charakter eines Zusammenschlusses gleicher
Staaten aufs Spiel.
Nach außen fördert die EU
erklärtermaßen "ihre Werte und Interessen" (I-3 Abs. 4).
Zugleich will sie sich per Verfassungsvertrag ermächtigen
militärisch global zu intervenieren, um diese Interessen "mit
geeigneten Mitteln" (I-3 Abs. 5) durchzusetzen. Statt ihre
Politiken auf eine Einhaltung der UN-Charta und des
Völkerrechts sowie die Ächtung von Angriffskriegen zu
verpflichten, wird im Verfassungsvertrag bewusst
Interpretationsspielraum für globale Kriegseinsätze gelassen.
So wird lediglich die "Wahrung der Grundsätze der Charta der
Vereinten Nationen" (I-3 Abs. 4) erklärt und auch die
interventionistisch interpretierbare Formulierung der
"Weiterentwicklung des Völkerrechts" (I-3 Abs. 4) gebraucht.
Anmerkung
Der Wortlaut und die Zählung der
oben zitierten Paragraphen des Verfassungsentwurfs beziehen
sich auf die endgültige konsolidierte Fassung. Diese Fassung
ist das Ergebnis der Regierungskonferenz von Brüssel vom 18.
Juni 2004, sie wurde am 6. August 2004 unter dem Zeichen CIG
87/04 veröffentlicht und wird am 29. Oktober 2004 in Rom
unterzeichnet. Da die vorangegangenen inhaltlichen
Auseinandersetzungen in der politischen Öffentlichkeit
überwiegend nach der Fassung des Entwurfs des Europäischen
Konvents vom 18. Juli 2003 und des vorläufig konsolidierten
Textes der Regierungskonferenz (CIG 86/04) vom Juni 2004
erfolgt sind, werden die ursprünglichen Nummerierungen jeweils
in Fußnoten benannt. Der konsolidierte
EU-Verfassungsvertragstext (CIG 87/04 - 349 Seiten) sowie die
Protokolle und Anhänge (CIG 87/04 ADD 1 - 382 Seiten) und die
Erklärungen und Erläuterungen (CIG 87/04 ADD 2 - 121 Seiten)
sind im Internet auf den Seiten des Amtsblattes der
Europäischen Union abrufbar unter:
Der konsolidierte
EU-Verfassungsvertragstext (CIG 87/04 - 349 Seiten): http://www.eu-verfassung.org/EU-Verfassung.pdf
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Erklärung (zum
online-Unterzeichnen) und zugleich Abschlusserklärung des 3.
Friedenspolitischen Ratschlags von Hannover,
04.09.2004
Erklärung zum Ausdrucken und
Unterschreiben:
Organisationen, die sich gegen
diesen EU-Verfassungsvertrag engagieren:
Informationsstelle
Militarisierung
Bundesauschuss Friedensratschlag
Deutsche Friedensgesellschaft -
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen
ATTAC
ATTAC EU-AG
ATTAC Stuttgart
['solid] - die sozialistische
Jugend
Weitere Informationen
AG Friedensforschung an der Uni
Kassel
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